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Übertritt nach der 4. oder 5. Klasse

Zum Schuljahr 2024/25

Die Anmeldung am Gymnasium ist möglich, wenn im Übertrittszeugnis folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Durchschnittsnote aus den Fächern D, M, HSU von mindestens 2,33
  • in allen anderen Fällen: Aufnahme nach bestandenem Probeunterricht

Das Übertrittzeugnis:

Schülerinnen und Schüler der 4. Jgst. erhalten kein Zwischenzeugnis, sondern bekommen am 19.01.2024 eine Zwischeninformation zum Leistungsstand mit den Jahresfortgangsnoten in allen Fächern.
Am 02.05.2024 erhalten alle Schüler (ohne weiteren Antrag der Eltern) ein Übertrittszeugnis, das folgende Informationen enthält:

  • die Durchschnittsnote aus den Fächern D, M und HSU
  • eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Die endgültige Anmeldung erfolgt erst mit dem Jahreszeugnis, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Nach der 5. Klasse Haupt-/Mittelschule in die 5. Klasse Gymnasium: Durchschnittsnote bis 2,0 aus den Fächern D und M.
  • Nach der 5. Klasse Realschule in die 5. Klasse Gymnasium: Durchschnittsnote bis 2,5 aus den Fächern D und  M.
  • Nach der 5. Klasse Realschule in die 6. Klasse Gymnasium: Durchschnittsnote bis 2,0 aus den Fächern D, M und E.
  • Ein Probeunterricht findet in der 5. Klasse nicht mehr statt (Ausnahme: SchülerInnen z.B. aus Montessori-Schulen). In allen anderen Fällen muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. 

Bei Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der 5. Klasse die o.a. Bedingungen erfüllen und beabsichtigen, auf das SGA zu wechseln, bitten wir um Voranmeldung während der Anmeldewoche.

Informative Links zum Übertritt

Was bietet die Einführungsklasse

  • entspricht der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums.
  • kann von Absolventinnen und Absolventen der Realschule, der Wirtschaftsschule und der M 10 der Mittelschule besucht werden.
  • dient der optimalen Vorbereitung auf die Oberstufe des Gymnasiums durch
    • eine flexibel gestaltete Stundentafel, die einen auf die speziellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnittenen Unterricht erlaubt.
    • die Einführung in die Breite der gymnasialen Fächer, so dass eine Wahlmöglichkeit für die Qualifikationsphase (Q 12+13) erreicht wird.
    • eine gezielte Förderung in den verbindlichen Abiturfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache.
    • die Möglichkeit, die erforderliche zweite Fremdsprache, falls nötig, neu zu erlernen – ohne dass Sprachkenntnisse nachgeholt werden müssen.
  • Im Anschluss an die bestandene Einführungsklasse kann unmittelbar die reguläre Oberstufe des Gymnasiums, die Qualifikationsphase Q 12 und Q 13 der sogenannten „Profil- und Leistungsstufe“ (PuLSt), besucht werden.

  • Mittlerer Schulabschluss:
    • Pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird.
    • oder Durchschnitt von 2,0 oder besser in D, M, E des Abschlusszeugnisses. In diesem Fall ist kein pädagogisches Gutachten notwendig.

  • Da die Einführungsklassen nach Bedarf eingerichtet werden, ist eine rechtzeitige Voranmeldung ab dem Zwischenzeugnis bis zum 01. März direkt am aufnehmenden Gymnasium nötig.
  • Dazu sind die folgenden Unterlagen vorzulegen.

  • Die endgültige Anmeldung muss bis spätestens 24. Juli 2024 erfolgen.
  • Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde (zur Ansicht), Zeugnis mit mittlerem Schulabschluss, ggf. Pädagogisches Gutachten.

Weitere Informationen

Info-Abend zur Einführungsklasse am SGA am 01.02.2024, 19:00 h

Beratungsgespräche

Für persönliche Beratungsgespräche steht Ihnen die Beratungslehrerin Monika Sendelbach gerne zur Verfügung (Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail).

Beratungslehrkraft

Monika Sendelbach

StDin

Englisch, Deutsch

Telefonsprechstunde: Mi. 08:45-9:30

Telefonnummer: 06023 32004 30

Übertritt aus einem anderen Bundesland

Die mehr als 6000 Schulen in Bayern bieten Eltern und Kindern für den Schulwechsel innerhalb Deutschlands und über Ländergrenzen hinweg ein breites schulisches Angebot.

Damit ein Schulwechsel innerhalb Deutschlands über Ländergrenzen hinweg möglichst reibungslos verläuft, ist eine frühzeitige und umfassende Information über die jeweilige Schullandschaft, das Aufnahmeverfahren und mögliche Ansprechpartner unerlässlich.

Für einen bestmöglichen Start und einen erfolgreichen Weg an einer bayerischen Schule gibt es Unterstützungsmaßnahmen, deren Einsatz auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt wird. Um für Kinder von Eltern aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland den individuellen, alters- und leistungsgerechten Bildungsweg an einer Schule in Bayern zu planen, stehen den Familien Experten an den Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern zur Seite.

Gastschüler

Schülerinnen und Schülern, die sich längere Zeit im Ausland aufgehalten haben, dort keine anerkannte deutsche Auslandsschule besucht haben und sich dem Aufnahmeverfahren zunächst nicht unterziehen wollen, können als Gastschülerinnen und Gastschüler aufgenommen werden.

Die reguläre Aufnahme erfolgt dann, wenn die Schülerin und der Schüler das Aufnahmeverfahren erfolgreich absolviert haben.