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Hausordnung und Nutzung digitaler Endgeräte

Hausordnung

Präambel

Das harmonische Miteinander zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und den weiteren an der Schule tätigen Personen setzt gegenseitige Hilfe, Rücksichtnahme und Höflichkeit voraus. Sachgemäße und schonende Nutzung von Einrichtungsgegenständen sowie umweltgerechtes Verhalten sind selbstverständlich. Die Kleidung soll angemessen sein. Das Tragen von Symbolen und Kleidungsmarken, die eine extremistische, rassistische oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren, ist nicht gestattet. Erscheinung und Verhalten sollen so gestaltet sein, dass der Eindruck einer solchen Gesinnung nicht entstehen kann.

Schulbereich

Das Schulgelände umfasst alle Gebäude einschließlich Mensa und Betreuungsräume sowie den umfriedeten Bereich und die Treppenanlagen. Der Schulbereich wird durch die Brentanostraße begrenzt. Die Parkplätze gehören nicht zum Schulgelände. Der Pausenbereich schließt neben dem gepflasterten Hof auch die Pausenhallen im Erdgeschoss und Keller sowie den Innenhof und die roten Hartplätze ein:

Allgemeine Regeln

  • Aushänge im Schulbereich dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung erfolgen.
  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot. Dies betrifft auch E-Zigaretten u.Ä.
  • Das Mitbringen, Konsumieren und/oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln/Drogen sind untersagt.
  • Gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen jeglicher Art) dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Im Schulbereich sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht für Unterrichtszwecke verwendet werden, auszuschalten. Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. Über weitere Ausnahmen kann das Schulforum entscheiden.
  • Im gesamten Schulbereich ist im Interesse aller auf Sauberkeit zu achten und Müll nach Möglichkeit zu vermeiden. Für Abfälle stehen entsprechende Behälter zur Verfügung.
  • Personen, die nicht der Schule zugehören, soll Hilfe angeboten werden.
  • Für die Nutzung der Aufenthaltsräume, der Fachräume, für das Verhalten vor und nach dem Sportunterricht und bei Feueralarm gelten gesonderte Regeln.
  • Die Bibliothek und der Innenhof sind Orte der Ruhe.
  • Fundsachen sollen beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben werden.
  • Schäden am Mobiliar oder am Gebäude und seiner Ausstattung werden im Sekretariat oder beim Hausmeister gemeldet. Grundsätzlich haftet der Verursacher für den Schaden.

Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände

  • Das Schulgebäude ist von 7.00 Uhr bis 17.15 Uhr geöffnet.
  • Alle am Unterricht Beteiligten sind pünktlich zum Unterrichtsbeginn in ihren Räumen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 halten sich während der Pausen im oben abgegrenzten Pausenbereich auf. Die Gänge und Treppen sind nicht Teil des Pausenbereichs.
  • Während der Mittagspause können die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen.
  • Das Verlassen des Schulbereichs während des Vor- und Nachmittagsunterrichts ist – mit Ausnahme von Volljährigen – für Schülerinnen und Schüler der 5. - 10. Jahrgangsstufe nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.

Verhalten im Unterrichtsraum

  • Die Unterrichtsräume können während der Unterrichtsstunden nur mit Genehmigung der Lehrkräfte verlassen werden.
  • Ist die Fachlehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn nicht erschienen, meldet dies ein/e zuverlässige/r Schüler/in im Sekretariat. Die Klasse verhält sich so, dass sie den Unterricht in benachbarten Räumen nicht stört.
  • Beim Stunden-/Lehrerwechsel werden zügig die neuen Fach- bzw. Gruppenräume aufgesucht.
  • Die Stühle sind am Ende der letzten Unterrichtsstunde hochzustellen. Die Fenster werden geschlossen, die Heizung gedrosselt, die Medienausstattung in den Grundzustand versetzt und der Raum abgesperrt.

Diese Hausordnung wurde unter Mitwirkung von Vertretern des Lehrerkollegiums, der Schülermitverantwortung, des Elternbeirats sowie des Sachaufwandsträgers erarbeitet und beschlossen. Die Hausordnung tritt mit Beschluss des Schulforums vom 22. Januar 2018 in Kraft.

Carlo Ribeca, OStD

Ordnung zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte am Spessart-Gymnasium Alzenau

I. Eine verantwortungsbewusste, außerunterrichtliche Nutzung digitaler Endgeräte ist erlaubt

  1. vor 7:50 Uhr in Aula und auf dem Pausenhof
  2. ab 13 Uhr in Aula und auf dem Pausenhof
  3. den Schülerinnen und Schülern der 12. und 13. Jahrgangsstufe in den Oberstufenzimmern

II. Zusätzlich stehen zeitlich unbegrenzt ausgewiesene Arbeitsplätze zum konzentrierten Arbeiten zur Verfügung:

  1. in der Bibliothek
  2. an den Arbeitsplätzen vor dem Lehrerzimmer
  3. Für das eigenverantwortliche Arbeiten in Jahrgangsstufe 10 und 11 dürfen die betroffenen Klassen ihre digitalen Endgeräte zum konzentrierten, unterrichtsbezogenen Arbeiten in diesen Zeiträumen auch in ihrem eigenen Klassenzimmer einsetzen.

III. Generell gelten die gesetzlichen Regelungen. Es ist verboten:

  1. Inhalte auf dem digitalen Endgerät mitzuführen, zu zeigen und zu verbreiten, die unter das Jugendschutzgesetz fallen.
  2. Bild- und Tonaufnahmen ohne vorherige Genehmigung durch eine Lehrkraft anzufertigen und/oder zu verbreiten.
  3. unter Verwendung digitaler Endgeräte Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen.

IV. Nicht erlaubt ist damit die private Nutzung digitaler Endgeräte, also das Benutzen von Messengerdiensten, sozialen Medien, Spielen, etc. auf dem digitalen Endgerät während der regulären Unterrichtzeit (7:50 bis 13:00 Uhr) auf dem gesamten Schulgelände (Ausnahme siehe I.3.).

Lehrkräfte oder die Mitarbeiterinnen des Sekretariats können jederzeit eine begründete Ausnahme genehmigen.

V. Verfahren bei Verstoß gegen diese Nutzungsordnung:

  1. Das digitale Endgerät wird eingezogen und bis 13 Uhr einbehalten.

Die Schulleitung kann hierbei auch die Abholung durch die Erziehungsberechtigten festlegen (eventuell erst am Folgetag).

  1. Je nach Art des Verstoßes kann die Schule Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängen.

Für die Einhaltung schulischer Regeln und gesetzlicher Vorgaben ist die Nutzerin / der Nutzer verantwortlich.

zu I.3:

Für die Schülerinnen und Schüler der Q12 und Q13 erlischt nur Punkt IV. und obliegt dem eigenen, verantwortungsbewussten Urteilsvermögen. Alle anderen Regelungen, besonders Punkt III gelten jedoch uneingeschränkt.

zu III:

Unter das Jugendschutzgesetz (Unterpunkt 1) fallen vor allem gewalttätige und sexuelle Inhalte. Nähere Informationen finden Sie unter dem Link

https://www.jugendschutz-aktiv.de/das-jugendschutzgesetz/gesetzestext/abschnitt-3-jugendschutz-im-bereich-der-medien.html


Ausnahmen von Unterpunkt 2 bilden vom Lehrer genehmigte Aufnahmen zu Unterrichtszwecken. Diese unterliegen der Kontrolle durch die jeweilige Lehrkraft.

Unterpunkt 3 ergänzt die Unterpunkte 1 und 2 unter anderem um die Aktivität in sozialen Netzwerken. Diese dürfen nicht dazu genutzt werden, andere Menschen bloßzustellen oder anzugreifen.

 

Grundlage dieser Nutzungsordnung ist Art. 56 Abs.5 BayEUG:

„Die Verwendung von digitalen Endgeräten, wie Smartphones oder Tabletts, ist für Schülerinnen und Schüler nach Art. 56 Abs. 5 BayEUG nur zulässig

1. im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen, soweit die Aufsicht führende Person dies gestattet (alle Schulen und Jahrgangsstufen).

2. im Übrigen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, soweit dies die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulforum allgemein oder die Aufsicht führende Person im Einzelfall gestattet (gilt nicht für Grundschulen und die Grundstufen an Förderschulen).“