Übertritt nach der 4. oder 5. Klasse
Zum Schuljahr 2024/25
Die Anmeldung am Gymnasium ist möglich, wenn im Übertrittszeugnis folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Durchschnittsnote aus den Fächern D, M, HSU von mindestens 2,33
- in allen anderen Fällen: Aufnahme nach bestandenem Probeunterricht
Das Übertrittzeugnis:
Schüler/innen der 4. Jgst. erhalten kein Zwischenzeugnis, sondern bekommen am 19.01.2024 eine Zwischeninformation zum Leistungsstand mit den Jahresfortgangsnoten in allen Fächern.
Am 02.05.2024 erhalten alle Schüler (ohne weiteren Antrag der Eltern) ein Übertrittszeugnis, das folgende Informationen enthält:
- die Durchschnittsnote aus den Fächern D, M und HSU
- eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Die endgültige Anmeldung erfolgt erst mit dem Jahreszeugnis, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Nach der 5. Klasse Haupt-/Mittelschule in die 5. Klasse Gymnasium: Durchschnittsnote bis 2,0 aus den Fächern D und M.
- Nach der 5. Klasse Realschule in die 5. Klasse Gymnasium: Durchschnittsnote bis 2,5 aus den Fächern D und M.
- Nach der 5. Klasse Realschule in die 6. Klasse Gymnasium: Durchschnittsnote bis 2,0 aus den Fächern D, M und E.
- Ein Probeunterricht findet in der 5. Klasse nicht mehr statt (Ausnahme: SchülerInnen z.B. aus Montessori-Schulen). In allen anderen Fällen muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.
Bei SchülerInnen, die im Zwischenzeugnis der 5. Klasse die o.a. Bedingungen erfüllen und beabsichtigen, auf das SGA zu wechseln, bitten wir um Voranmeldung während der Anmeldewoche.
Die zukünftigen Gymnasiasten müssen in der bayernweit einheitlichen Anmeldewoche von einem Erziehungsberechtigten für das folgende Schuljahr angemeldet werden:
- Montag, 06. Mai 2024 bis Mittwoch, 08. Mai 2024 sowie Freitag, 10. Mai 2024
- Mitzubringen sind: Geburtsurkunde (im Original zur Ansicht), Übertrittszeugnis (im Original), Impfpass, ggf. Sorgerechtsbeschluss.
- Für Schülerinnen und Schüler, die für den Schulweg öffentliche Verkehrsmittel nutzen und einen Anspruch auf eine kostenfreie Fahrkarte haben, sollen bei der Anmeldung der am PC ausgefüllte Erfassungsbogen für Schüler*innen von Jahrgangsstufe 5 bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 und die Meldung der E-Mailadresse für das Schülerticket abgegeben werden. Die Formulare hierfür stehen im Internet unter http://www.landkreis-aschaffenburg.de/service/formulare/bildungkultur/ zum Download bereit.
Sollte der Besuch des Probeunterrichts nötig sein, bekommen Sie die erforderlichen Informationen bei der Anmeldung ausgehändigt.
- Der Probeunterricht findet statt vom 14. - 16. Mai 2024
Informative Links zum Übertritt
Was bietet die Einführungsklasse
- entspricht der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums.
- kann von Absolventinnen und Absolventen der Realschule, der Wirtschaftsschule und der M 10 der Mittelschule besucht werden.
- dient der optimalen Vorbereitung auf die Oberstufe des Gymnasiums durch
- eine flexibel gestaltete Stundentafel, die einen auf die speziellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnittenen Unterricht erlaubt.
- die Einführung in die Breite der gymnasialen Fächer, so dass eine Wahlmöglichkeit für die Qualifikationsphase (Q 12+13) erreicht wird.
- eine gezielte Förderung in den verbindlichen Abiturfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache.
- die Möglichkeit, die erforderliche zweite Fremdsprache, falls nötig, neu zu erlernen – ohne dass Sprachkenntnisse nachgeholt werden müssen.
- Im Anschluss an die bestandene Einführungsklasse kann unmittelbare die reguläre Oberstufe des Gymnasiums (Qualifikationsphase – Q 12 und Q 13) besucht werden.
- Mittlerer Schulabschluss:
- Durchschnitt von 2,0 oder besser in D, M, E des Abschlusszeugnisses
- oder Pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird.
- Da die Einführungsklassen nach Bedarf eingerichtet werden, ist eine rechtzeitige Voranmeldung ab dem Zwischenzeugnis bis Anfang März nötig.
- für Schüler bayerischer Real-/Mittel- oder Wirtschaftsschulen über die bisher besuchte Schule (Formblatt).
- für Schüler hessischer Schulen direkt am Spessart – Gymnasium: eine Aufnahme kann nicht garantiert werden. Die Entscheidung fällt erst nach der offiziellen Anmeldung in der letzten Schulwoche des Schuljahres (Ende Juli).
- Die endgültige Anmeldung muss bis spätestens 26. Juli 2023 erfolgen.
- Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde (zur Ansicht), Zeugnis mit mittlerem Schulabschluss, Pädagogisches Gutachten.
Weitere Informationen
Info-Abend zur Einführungsklasse am SGA am 09.02.2023, 19:00 h
Beratungsgespräche
Für persönliche Beratungsgespräche steht Ihnen die Beratungslehrerin Monika Sendelbach gerne zur Verfügung (Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail).
Monika Sendelbach
Englisch, Deutsch
Telefonsprechstunde: Fr. 08:45-9:30
Telefonnummer: 06023 32004 30
Übertritt aus einem anderen Bundesland
Die mehr als 6000 Schulen in Bayern bieten Eltern und Kindern für den Schulwechsel innerhalb Deutschlands und über Ländergrenzen hinweg ein breites schulisches Angebot.
Damit ein Schulwechsel innerhalb Deutschlands über Ländergrenzen hinweg möglichst reibungslos verläuft, ist eine frühzeitige und umfassende Information über die jeweilige Schullandschaft, das Aufnahmeverfahren und mögliche Ansprechpartner unerlässlich.
Für einen bestmöglichen Start und einen erfolgreichen Weg an einer bayerischen Schule gibt es Unterstützungsmaßnahmen, deren Einsatz auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt wird. Um für Kinder von Eltern aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland den individuellen, alters- und leistungsgerechten Bildungsweg an einer Schule in Bayern zu planen, stehen den Familien Experten an den Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern zur Seite.
Gastschüler
Schülerinnen und Schülern, die sich längere Zeit im Ausland aufgehalten haben, dort keine anerkannte deutsche Auslandsschule besucht haben und sich dem Aufnahmeverfahren zunächst nicht unterziehen wollen, können als Gastschülerinnen und Gastschüler aufgenommen werden.
Die reguläre Aufnahme erfolgt dann, wenn die Schülerin und der Schüler das Aufnahmeverfahren erfolgreich absolviert haben.