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Übertritt nach der 4. oder 5. Klasse

Zum Schuljahr 2025/26

Die zukünftigen Gymnasiasten müssen in der bayernweit einheitlichen Anmeldewoche von einem Erziehungsberechtigten für das folgende Schuljahr angemeldet werden:

Montag, 05. Mai 2025 bis Donnerstag, 08. Mai 2025 von 8 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag, 09. Mai 2025 von 8 Uhr bis 12 Uhr 

Mitzubringen sind:

  • Geburtsurkunde (im Original zur Ansicht)
  • Übertrittszeugnis (im Original)
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • ausgefüllter Aufnahmeantrag (hier werden die Noten aus dem Übertrittszeugnis benötigt!)
  • ausgefüllter Ergänzungsfragebogen
  • Informationen zur Bestellung eines vom Land Bayern geförderten iPads
  • Antrag Schülerfahrkarte:

Ab dem Schuljahr 2025/26 erfolgt die Registrierung für Schülerfahrkarten direkt über das Landratsamt Aschaffenburg, über ein Benutzerportal: https://www.schulweg.landkreis-aschaffenburg.de/

Die Erziehungsberechtigten müssen dort zunächst einen Account erstellen, der mittels einer Verifizierungs-E-Mail freigeschaltet wird. Anschließend erfolgt die Erfassung der persönlichen Daten der Schülerinnen und Schüler, für welche die Beförderung beantragt werden soll und die Erstellung des digitalen Fahrkartenantrages. In diesem Verfahren wird auch die E-Mailadresse für das Deutschlandticket abgefragt; die bisherige, separate Meldung über die Homepage des Landkreises entfällt.

 

Sollte der Besuch des Probeunterrichts nötig sein, bekommen Sie hier die erforderlichen Informationen. Der Probeunterricht findet statt vom 13. - 15. Mai 2025

 

Die Anmeldung am Gymnasium ist möglich, wenn im Übertrittszeugnis folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Durchschnittsnote aus den Fächern D, M, HSU von mindestens 2,33
  • in allen anderen Fällen: Aufnahme nach bestandenem Probeunterricht

Das Übertrittzeugnis:

Schülerinnen und Schüler der 4. Jgst. erhalten kein Zwischenzeugnis, sondern bekommen am 19.01.2025 eine Zwischeninformation zum Leistungsstand mit den Jahresfortgangsnoten in allen Fächern.
Am 02.05.2025 erhalten alle Schüler (ohne weiteren Antrag der Eltern) ein Übertrittszeugnis, das folgende Informationen enthält:

  • die Durchschnittsnote aus den Fächern D, M und HSU
  • eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Die endgültige Anmeldung erfolgt erst mit dem Jahreszeugnis, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Nach der 5. Klasse Haupt-/Mittelschule in die 5. Klasse Gymnasium: Durchschnittsnote bis 2,0 aus den Fächern D und M.
  • Nach der 5. Klasse Realschule in die 5. Klasse Gymnasium: Durchschnittsnote bis 2,5 aus den Fächern D und  M.
  • Nach der 5. Klasse Realschule in die 6. Klasse Gymnasium: Durchschnittsnote bis 2,0 aus den Fächern D, M und E.
  • Ein Probeunterricht findet in der 5. Klasse nicht mehr statt (Ausnahme: SchülerInnen z.B. aus Montessori-Schulen). In allen anderen Fällen muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. 

Bei Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der 5. Klasse die o.a. Bedingungen erfüllen und beabsichtigen, auf das SGA zu wechseln, bitten wir um Voranmeldung während der Anmeldewoche.

Informative Links zum Übertritt

Was bietet die Einführungsklasse

  • entspricht der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums.
  • kann von Absolventinnen und Absolventen der Realschule, der Wirtschaftsschule und der M 10 der Mittelschule besucht werden.
  • dient der optimalen Vorbereitung auf die Oberstufe des Gymnasiums durch
    • eine flexibel gestaltete Stundentafel, die einen auf die speziellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnittenen Unterricht erlaubt.
    • die Einführung in die Breite der gymnasialen Fächer, so dass eine Wahlmöglichkeit für die Qualifikationsphase (Q 12+13) erreicht wird.
    • eine gezielte Förderung in den verbindlichen Abiturfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache.
    • die Möglichkeit, die erforderliche zweite Fremdsprache, falls nötig, neu zu erlernen – ohne dass Sprachkenntnisse nachgeholt werden müssen.
  • Im Anschluss an die bestandene Einführungsklasse kann unmittelbar die reguläre Oberstufe des Gymnasiums, die Qualifikationsphase Q 12 und Q 13 der sogenannten „Profil- und Leistungsstufe“ (PuLSt), besucht werden.

  • Mittlerer Schulabschluss:
    • Pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird.
    • oder Durchschnitt von 2,0 oder besser in D, M, E des Abschlusszeugnisses. In diesem Fall ist kein pädagogisches Gutachten notwendig.

Weitere Informationen

Info-Abend zur Einführungsklasse am SGA am 20.02.2025, 19:00 h in Raum E2.11 im Schulgebäude

Beratungsgespräche

Für persönliche Beratungsgespräche steht Ihnen die Beratungslehrerin Monika Sendelbach gerne zur Verfügung (Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail).

Beratungslehrkraft

Monika Sendelbach

StDin

Englisch, Deutsch

Telefonsprechstunde: Do. 8:45-9:30

Telefonnummer: 06023 32004 30

Übertritt aus einem anderen Bundesland

Die mehr als 6000 Schulen in Bayern bieten Eltern und Kindern für den Schulwechsel innerhalb Deutschlands und über Ländergrenzen hinweg ein breites schulisches Angebot.

Damit ein Schulwechsel innerhalb Deutschlands über Ländergrenzen hinweg möglichst reibungslos verläuft, ist eine frühzeitige und umfassende Information über die jeweilige Schullandschaft, das Aufnahmeverfahren und mögliche Ansprechpartner unerlässlich.

Für einen bestmöglichen Start und einen erfolgreichen Weg an einer bayerischen Schule gibt es Unterstützungsmaßnahmen, deren Einsatz auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt wird. Um für Kinder von Eltern aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland den individuellen, alters- und leistungsgerechten Bildungsweg an einer Schule in Bayern zu planen, stehen den Familien Experten an den Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern zur Seite.

Gastschüler

Schülerinnen und Schülern, die sich längere Zeit im Ausland aufgehalten haben, dort keine anerkannte deutsche Auslandsschule besucht haben und sich dem Aufnahmeverfahren zunächst nicht unterziehen wollen, können als Gastschülerinnen und Gastschüler aufgenommen werden.

Die reguläre Aufnahme erfolgt dann, wenn die Schülerin und der Schüler das Aufnahmeverfahren erfolgreich absolviert haben.